EPU: Förderung für die erste Arbeitskraft – deine Chance zu wachsen
Schon gewusst? Wer erstmals eine Arbeitskraft aufnimmt, kann vom AMS gefördert werden.

Wer als Ein-Personen-Unternehmen den Schritt zur ersten Mitarbeiterin oder zum ersten Mitarbeiter wagt, wird vom AMS gezielt unterstützt. Ziel ist es, den Einstieg ins Wachstum zu erleichtern und finanzielle Risiken abzufedern.
Das bekommst du:
Das AMS NÖ übernimmt ein Viertel des Bruttogehalts – und das für bis zu 12 Monate. Obergrenze ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Gerade am Anfang eine spürbare Entlastung.
Diese Voraussetzungen gelten:
- Du bist seit mindestens 3 Monaten nach dem GSVG versichert.
- Du stellst erstmals (oder nach 5 Jahren wieder) eine vollversicherte Arbeitskraft ein.
- Die Person ist arbeitslos gemeldet (mind. 2 Wochen oder direkt nach Ausbildung).
- Beschäftigung: mind. 50 % der Normalarbeitszeit und länger als 2 Monate.
Das geht nicht:
Gefördert werden keine Angehörigen, keine freien Dienstnehmer:innen, keine Werkverträge oder Lehrlinge.
Wichtig für die Praxis:
Der Antrag muss spätestens 6 Wochen nach Arbeitsbeginn über das eAMS-Konto gestellt werden – sonst gibt’s kein Geld.
Quelle und weitere Infos: AMS Niederösterreich