Wer selbstständig ist, kennt es: Kundenbesuche, Außentermine, Reisen – und die Kosten dafür bleiben oft an einem selbst hängen. Was viele nicht wissen: Auch Unternehmer:innen können Reisekosten steuerlich geltend machen – und zwar genauso wie Angestellte.

Was ist absetzbar? Wer beruflich reist, kann Fahrtkosten (Kilometergeld für das eigene Auto), Verpflegungskosten (Tagesdiäten) sowie Nächtigungskosten als Betriebsausgaben absetzen – pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand.

Wann gilt eine Reise als „betrieblich veranlasst“? Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Wichtig: Wer an einem Ort 5 Tage am Stück, regelmäßig wiederkehrend oder mehr als 15 Tage im Jahr tätig ist, begründet dort einen neuen Tätigkeitsmittelpunkt – und hat dann keinen Anspruch mehr auf Diäten. Das gilt auch für ganze Einzugsgebiete (z. B. einen ganzen Bezirk).

Vorsteuer bei Inlandsreisen
Bei Inlandsreisen ist in den pauschalen Tages- und Nächtigungsgeldern bereits 10 % Umsatzsteuer enthalten – die kann als Vorsteuer abgezogen werden. Bei tatsächlichen Nächtigungskosten (statt Pauschale) braucht es dafür eine ordnungsgemäße Rechnung.

Auslandsreisen: Kein Vorsteuerabzug in Österreich
Bei Auslandsdiäten gibt es in Österreich keinen Vorsteuerabzug – das ist ein häufig übersehener Unterschied zur Inlandsreise.

Quelle: KMB Steuerberatung – Haben auch Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Details zu Diäten und Kilometergeld findest du auf der Seite der WKO!