Kranksein passt einfach nie in den Terminkalender, aber das gilt vor allem für Selbstständige. Während sich Arbeitnehmer:innen in Ruhe auskurieren können, läuft in einem kleinen Betrieb oder als EPU ohne den eigenen Einsatz oft gar nichts.

Aber hast du gewusst, dass dir auch als Unternehmer:in bei längerer Krankheit finanzielle Unterstützung zusteht? Das, was wir im Alltag meist einfach „Krankengeld“ nennen, läuft bei der SVS offiziell unter dem Namen „Unterstützungsleistung“.
Hier erfährst du auf einen Blick, wie die aktuelle Rechtslage aussieht, was dir zusteht und worauf du unbedingt achten musst.
Der SVS-Check: Das steht dir aktuell zu.
Wenn du in deinem Betrieb weniger als 25 Mitarbeiter:innen beschäftigst, hast du bei längerer Krankheit Anspruch auf Unterstützung:
- Ab wann wird gezahlt? Die SVS zahlt bei einer Erwerbsunfähigkeit erst ab dem 43. Tag des Krankenstands. Das Gute daran: Wenn dieser Punkt erreicht ist, wird das Geld rückwirkend ab dem 4. Tag überwiesen.
- Wie viel Geld gibt es? Aktuell (Juni 2026) beträgt die Unterstützungsleistung 40,04 Euro am Tag (das sind rund 1.200 Euro im Monat).
- Wie lange wird gezahlt? Du kannst diese Unterstützung für maximal 20 Wochen wegen derselben Krankheit beziehen.
Achtung, Bürokratie-Falle!
Damit das Geld auch wirklich fließt, musst du eine wichtige Regel beachten: Wer länger als 43 Tage krank ist, muss von Beginn der Krankmeldung an alle zwei Wochen eine ärztliche Bestätigung bei der SVS vorlegen. Vergisst man das, verliert man leider den Anspruch auf die Leistung.
Warum uns das nicht reicht: Dafür kämpfen wir!
Als Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband (SWV) NÖ sind wir der Meinung: Diese aktuelle Regelung lässt Selbstständige im Regen stehen. 1.200 Euro im Monat liegen deutlich unter der Armutsgrenze von 1.827 Euro. Zudem sind Arbeitnehmer:innen bis zu 52 Wochen durchgehend abgesichert – Selbstständige fliegen nach 20 Wochen aus dem System und müssen ein halbes Jahr warten, bis sie wieder Anspruch haben.
Wir wollen deshalb eine echte soziale Absicherung:
- Krankengeld ab dem 4. Tag: Und zwar sofort und egal, wie lange die Krankheit dauert.
- Krankengeld erhöhen: über die Armutsgrenze.
- Der 20-prozentige Selbstbehalt gehört weg – den bezahlen nämlich Selbstständige und Gewerbepensionist:innen bei jedem Arztbesuch und bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus.
- 52 Wochen durchgehender Schutz: Gleiches Recht für Selbstständige wie für Arbeitnehmer:innen bei schweren Krankheiten.
- Weg mit der Bürokratie-Falle: Keine Zwei-Wochen-Fristen mehr für ärztliche Bestätigungen.
Auch wenn unsere Anträge von der Mehrheit im Wirtschaftsparlament bisher abgelehnt werden – wir bleiben als starke Stimme für die KMU und EPU an dem Thema dran!
Weiterführende Links & Infos:
- Infos und Formular Krankmeldung SVS: Unterstützungsleistung
- Unsere Arbeit für dich: Anträge des SWV NÖ im Wirtschaftsparlament (ganz nach unten scrollen)