ORF-Beitrag: Darauf müssen Betriebe achten

Oft ist nicht ganz klar, wie man als Unternehmer/Unternehmerin die ORF-Haushaltsabgabe korrekt entrichtet. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Grundlagen.

Grundsätzlich gilt: Die Pflicht zum ORF-Beitrag für Unternehmen ist 1:1 an die Kommunalsteuerpflicht des Vorjahres gekoppelt. Die Kommunalsteuer hat eine monatliche Freigrenze von 1.460 Euro. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Lohnsumme.

Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind nicht kommunalsteuerpflichtig und müssen daher keinen ORF-Beitrag für den Betrieb zahlen. Sie werden nur als Privatpersonen erfasst.

Haben Unternehmer Betrieb und Hauptwohnsitz an derselben Adresse, muss der ORF-Beitrag nur für den Betrieb bezahlt werden. Als Privatperson fällt in diesem Fall kein zusätzlicher ORF-Beitrag an.

Wichtig:
Diese Regel gilt nicht automatisch. Betroffene Unternehmer müssen aktiv werden und eine Meldung bei der OBS machen. Dafür gibt es das Formular „Ausnahmen der ORF-Beitragspflicht im betrieblichen Bereich“. Die Übermittlung des Antrags inklusive Unterlagen kann per E-Mail an ausnahmen@orf.beitrag.at erfolgen.

Dabei ist entscheidend:

Bei mehreren Betriebsstandorten werden unabhängig von der Branche die jeweiligen Arbeitslöhne zusammengerechnet und die Berechnung des ORF-Beitrags erfolgt unter Zugrundelegung der gesamten Lohnsumme des Unternehmens, die Abwicklung erfolgt zukünftig automatisiert.

Hier könnte man, um „Doppelzahlung“ zu vermeiden, überlegen, sollte eine OBS-Beitragspflicht für mehrere Firmen unter demselben Eigentümer vorliegen, um Zusammenziehung der Kommunalsteuer aller betroffenen Firmen unter einer Beitragsnummer in Kulanz zu ersuchen. Eine solche Anfrage müsste schriftlich an kam@orf.beitrag.at erfolgen.