Nachversicherung nach Betriebsschließung: Warum die Frist zu kurz ist
Wer sein Gewerbe zurücklegt – oft ausgelöst durch wirtschaftliche Notlage, Krankheit oder Umbruch im Leben – verliert oft mehr als nur den Betrieb, auch der Krankenversicherungsschutz endet. Genau in dieser Phase, wenn Existenzängste und gesundheitliche Belastungen am größten sind, lässt einen das System oft im Stich.

Wie die Regelung aktuell aussieht
Mit Ende des Monats, in dem das Gewerbe zurückgelegt oder ruhend gestellt wird, erlischt die Krankenversicherung. Danach greift eine gesetzliche Schutzfrist:
- War man bereits erkrankt, bevor die Versicherung endete, bestehen Ansprüche auf Pflichtleistungen bei Krankheit und Mutterschaft noch bis zu 13 Wochen weiter.
- Tritt eine Erkrankung erst nach dem Ende der Versicherung ein, gilt das nur, wenn sie innerhalb von sechs Wochen nach Anspruchsende eintritt – dann ebenfalls mit Leistungen bis zu 13 Wochen.
Das Problem
Gerade bei einer Gewerbe-Rücklegung ist die Situation ohnehin belastend. 6 Wochen sind in so einer Phase oft zu kurz, um sich um eine Anschlusslösung zu kümmern. Wer krank oder in wirtschaftlicher Krise ist, hat oft nicht die Kapazität, sich sofort um Weiterversicherung, Mitversicherung oder Selbstversicherung zu kümmern – bürokratische Fristen laufen aber unabhängig davon weiter.
Unsere Forderung
Ein Auffangnetz mit realistischer Frist würde verhindern, dass Menschen genau dann ohne Absicherung dastehen, wenn sie sie am dringendsten brauchen.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Selbstständigen nach Rücklegung des Gewerbes ohne Einschränkung 13 Wochen krankenversichert bleiben und Anspruch auf medizinische Behandlung haben – unabhängig davon, wann genau die Erkrankung eintritt.
Unternehmer:innen, die alles gegeben haben, verdienen in der schwierigsten Phase ihres Berufslebens keine Lücke in der Absicherung, sondern ein soziales Netz, das trägt.
Hintergrundinfo:
Die Zahl der Insolvenzen ist im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Ob dieser Trend eine langfristige Entwicklung nach sich zieht, ist derzeit offen. Laut aktueller KSV1870 Auswertung mussten im ersten Halbjahr 2026 in Österreich 3.449 Unternehmen (- 1 % gegenüber 2025) Insolvenz anmelden. Das sind im Schnitt knapp 19 Betriebe pro Tag. In Niederösterreich sind es + 5% im Vergleich zum 1.Halbjahr 2025.