Mitarbeiter:in gesucht? Das ist die Eingliederungsbeihilfe des AMS
Du planst eine Neueinstellung? Dann könnte das AMS dich finanziell dabei unterstützen!

Was ist die Eingliederungsbeihilfe?
Die Eingliederungsbeihilfe ist ein Lohnkostenzuschuss des AMS für Unternehmen, die Personen einstellen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben – etwa weil sie schon länger arbeitslos sind. Ziel ist es, diesen Menschen den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und Unternehmen bei der Personalsuche finanziell zu entlasten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Grundsätzlich alle Unternehmen. Ausgenommen sind:
- das AMS selbst
- der Bund
- politische Parteien und deren Vereine
- radikale Vereine
Für welche Arbeitskräfte gibt es die Beihilfe?
Gefördert werden Personen, die beim AMS arbeitslos gemeldet sind und:
- älter als 50 Jahre sind,
- unter 25 Jahre und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind,
- mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind,
- oder akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind – zum Beispiel Wiedereinsteiger:innen oder Personen ohne Berufspraxis nach der Ausbildung.
Wichtig: Die genauen Altersgrenzen können sich regional leicht unterscheiden. Das zuständige AMS gibt dazu verbindlich Auskunft.
Wie hoch ist die Förderung und wie lange gibt es sie?
Höhe und Dauer werden individuell zwischen AMS und Unternehmen vereinbart – es gibt keinen fixen Satz. Ausschlaggebend sind die arbeitsmarktpolitischen Ziele der jeweiligen Region. -> Kontakt
Wann und wie wird sie beantragt?
- Die Beantragung erfolgt über das eAMS-Konto für Unternehmen – und das vor Beginn des Arbeitsverhältnisses.
- In der Regel ist vorab ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen AMS notwendig.
- Ein Rechtsanspruch auf die Beihilfe besteht nicht.
Als SWV NÖ empfehlen wir allen EPU und KMU, die eine Neueinstellung planen, sich frühzeitig – also bereits vor der Personalsuche – mit dem zuständigen AMS in Verbindung zu setzen. So lässt sich klären, ob die geplante Einstellung förderfähig und wie hoch diese ist.