Sachbezug für Elektro-Dienstwagen ab 2027: Das müssen Unternehmen jetzt wissen
Ab dem 1. Jänner 2027 endet in Österreich die vollständige Sachbezugsbefreiung für reine Elektro-Dienstfahrzeuge. Statt 0 % gilt dann ein reduzierter Sachbezug. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Wie ist die neue Regelung?
- 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten (maximal 180 € / Monat)
- Ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten (maximal 300 € / Monat)
- Auch für Bestand Fahrzeuge: Die Neuregelung gilt ebenso für E-Autos, die bereits vor 2027 angeschafft oder geleast wurden, sofern sie privat nutzbar sind.
Als Basis zählen die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und NoVA. Durch die Höchstbeträge ergibt sich rechnerisch eine Obergrenze bei Anschaffungskosten von 48.000 €. Wird das Fahrzeug teurer, bleibt der Sachbezug gedeckelt.
Auch bestehende E-Dienstwagen sind betroffen
Die Neuregelung knüpft an die Möglichkeit der privaten Nutzung an, nicht an den Zeitpunkt der Anschaffung. Auch E-Autos, die schon vor 2027 angeschafft oder geleast wurden, sind ab Jänner 2027 erfasst, wenn sie privat genutzt werden dürfen. Als Privatfahrten zählen wie bisher auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ist die Privatnutzung nachweislich ausgeschlossen, entsteht kein Sachbezug.
Rechenbeispiel:
Ein E-Dienstwagen mit Anschaffungskosten von 42.000 Euro kostet den Arbeitnehmer:
- Im Jahr 2027: 157,50 Euro monatlichen Sachbezug
- Ab dem Jahr 2028: 262,50 Euro monatlichen Sachbezug
Quelle & weitere Details: Detaillierte Informationen und gesetzliche Grundlagen finden Sie direkt bei der Wirtschaftskammer Österreich unter WKO: Sachbezug Elektro-Dienstwagen ab 2027.
🛑 Klare Haltung des SWV: Nein zur rückwirkenden Mehrbelastung!
Als Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband (SWV) sprechen wir uns entschieden gegen diese Neuregelung aus. Österreichs Betriebe – von Einpersonenunternehmen (EPU) bis hin zum Mittelstand – haben im Vertrauen auf stabile steuerliche Rahmenbedingungen ihre Flotten auf E-Mobilität umgestellt und in Ladeinfrastruktur investiert.
Ein Entfall der Sachbezugsbefreiung ohne Bestandsschutz für bestehende Verträge stellt einen Vertrauensbruch dar und kommt für viele Beschäftigte und Betriebe einer Netto-Lohnkürzung gleich.
Aus diesem Grund hat der SWV Österreich beim Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich im Juni einen Antrag eingereicht.
Unsere zentralen Forderungen auf einen Blick:
- Rechtssicherheit und Bestandsschutz garantieren: Für alle Elektro-Dienstfahrzeuge, die bis zum 31.12.2026 zugelassen oder verbindlich bestellt wurden, muss ein uneingeschränkter Bestandsschutz (0 % Sachbezug) für die gesamte Nutzungs- bzw. Leasingdauer gesetzlich verankert werden.
- Ökologischen Lenkungseffekt sichern: Jegliche Neuregelung ab 2027 muss so ausgestaltet sein, dass der deutliche steuerliche Vorteil gegenüber Verbrennermotoren erhalten bleibt.
- Planungssicherheit schaffen: Die Bundesregierung muss eine langfristige Mobilitäts-Steuerstrategie vorlegen, die Unternehmen mindestens fünf Jahre Planungssicherheit garantiert, bevor steuerliche Verschlechterungen greifen.