Basispauschalierung: Mehr Luft für kleine Betriebe ab 2025
Ab 2025 wird die Basispauschalierung deutlich attraktiver – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Die Umsatzgrenze steigt von bisher 220.000 Euro auf 320.000 Euro, ab 2026 sogar auf 420.000 Euro. Das bedeutet: deutlich mehr Unternehmer:innen können ihre Betriebsausgaben pauschal absetzen – ohne jeden einzelnen Beleg sammeln zu müssen. Ein echter Schritt zur Verwaltungsvereinfachung!

Höhere Pauschalsätze
Auch die Pauschalsätze selbst werden angehoben:
- für beratende, wissenschaftliche, schriftstellerische oder unterrichtende Tätigkeiten bleibt es bei 6 %,
- für alle anderen Einkünfte steigt der Satz von bisher 12 % auf 13,5 % (2025) und 15 % (ab 2026).
Damit lassen sich ab 2026 bis zu 63.000 Euro Betriebsausgaben ohne Nachweis absetzen.
Mehr Spielraum bei der Vorsteuer
Zusätzlich gibt es eine Vorsteuerpauschalierung von 1,8 % des Jahresnettoumsatzes. Durch die höheren Umsatzgrenzen steigt auch hier der maximale Vorteil: ab 2026 bis zu 7.560 Euro.
Was zusätzlich absetzbar bleibt
Neben der Pauschalierung können bestimmte Kosten weiterhin berücksichtigt werden – etwa für Waren und Rohstoffe, Löhne und Fremdleistungen, Sozialversicherung, Arbeitsplatzpauschale, 50 % der Öffi-Tickets, Reisekosten sowie der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag.
Flexibel bleiben
Wer die Basispauschalierung nutzt, kann zu Jahresbeginn wieder zur regulären Gewinnermittlung wechseln. Eine Rückkehr zur Pauschalierung ist dann allerdings erst nach fünf Jahren möglich. Planung zahlt sich also aus!
Fazit:
Mehr Betriebe profitieren, weniger Bürokratie, höhere Absetzbarkeit – die neuen Regeln ab 2025 und 2026 bringen spürbare Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen.
Quellen:
Schachner & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG