Handwerkerbonus 2025: Antragsfrist endet am 28. Februar

Der Handwerkerbonus ist eine wichtige Unterstützung für Haushalte und für regionale Betriebe. Er stärkt die heimische Wirtschaft, sichert Arbeitsplätze und sorgt dafür, dass Aufträge bei unseren Handwerks- und Gewerbebetrieben bleiben. Aber Achtung: Die aktuelle Förderperiode endet am 28. Februar!

Der Handwerkerbonus wird gern für Sanierungen im privaten Bereich genutzt

Förderperiode 2025 – das müssen Sie beachten

Die Einreichfrist für Anträge der Förderperiode 2025 endet am 28. Februar 2026.

Wurde ein Antrag kurz vor oder nach Ablauf der Frist abgelehnt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit zur Korrektur. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Ablehnungsgrund behebbar ist – zum Beispiel, wenn die Arbeitskosten auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen wurden.

Wichtig:

Bitte beachten Sie außerdem, dass die im ursprünglichen Antrag angegebene Förderbasis gemäß den geltenden Bestimmungen von der Buchhaltungsagentur des Bundes korrigiert werden kann. Nähere Informationen dazu finden Sie im jeweiligen Ablehnungsschreiben.

Für Rückfragen steht das Callcenter unter +43 50506 859333 zur Verfügung
🕗 Mo–Do: 08:00–16:00 Uhr | Fr: 08:00–15:00 Uhr

Alle Infos erhalten Sie unter handwerkerbonus.gv.at

Unser Einsatz: Handwerkerbonus verlängern

Für den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Niederösterreich ist klar:
Der Handwerkerbonus wirkt – für Konsument:innen ebenso wie für kleine und mittlere Betriebe.

Deshalb setzt sich der SWV NÖ auch weiterhin im Wirtschaftsparlament konsequent für eine Verlängerung des Handwerkerbonus ein. Planungssicherheit für Betriebe, faire Unterstützung für Kund:innen und eine starke regionale Wirtschaft müssen dauerhaft abgesichert werden.

Wir bleiben dran – für das Handwerk, für kleine Unternehmen und für eine faire Wirtschaftspolitik.