Warengruppen-Regelung jetzt im Dauerrecht: Entlastung für den Handel

Seit Jänner ist die bewährte Warengruppen-Regelung für kleine Händler offiziell ins Dauerrecht überführt worden. Das ist eine gute Nachricht – vor allem für kleine und mittlere Handelsbetriebe.

Das gesamte Sortiment kann im Vorfeld in bis zu 15 Produktgruppen aufgeteilt werden, die dann auch in einfacheren Kassensystemen hinterlegt werden können.

So sieht sinnvoller Bürokratieabbau aus: Regeln vereinfachen, ohne Betriebe einzuschränken – und den Fokus wieder auf das Kerngeschäft legen. Das ist mit der 15-Warengruppen-Regelung gelungen. Sie sorgt für mehr Klarheit im betrieblichen Alltag und reduziert unnötige Abgrenzungsfragen. Betriebe können ihr Sortiment flexibler gestalten, ohne sich ständig durch komplexe Vorgaben und Ausnahmen arbeiten zu müssen.

So bleibt mehr Zeit für Kund:innen, Verkauf und betriebliche Weiterentwicklung! Die Überführung der Warengruppen-Regelung ins Dauerrecht ist ein Schritt in die richtige Richtung – für kleine Betriebe, für regionale Vielfalt und für einen fairen Wirtschaftsstandort.

Mehr Infos finden Sie hier am Ende des WKO-Artikels zum Thema.