Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen

Wer investiert, kann Steuern sparen! Der Investitionsfreibetrag (IFB) ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern, zusätzlich zur normalen Abschreibung 10 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen – bei „grünen“ Investitionen sogar 15 %. Damit reduziert sich die Steuerlast direkt.

Wer heuer noch eine hohe Steuerzahlung erwartet, sollte überlegen, Investitionen vorzuziehen.

Achtung – Änderung geplant!

Die Bundesregierung plant, den IFB zwischen 1.11.2025 und 31.12.2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben. Wer darauf spekuliert, könnte steuerlich profitieren – allerdings ist die Gesetzesänderung noch nicht fix.

Voraussetzungen

Nicht begünstigt sind u. a.:

Obergrenze

Beantragung

Der IFB kann nur im Jahr der Anschaffung direkt in der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung geltend gemacht werden.

Quelle:

KMB Steuerberatung