EU Instant Payments: Was ändert sich für Kund:innen?
Seit 9. Jänner 2025 müssen Banken in der EU Echtzeitüberweisungen empfangen, ab 9. Oktober 2025 auch versenden – ohne Zusatzkosten. Damit fallen auch die bisherigen 100.000-€-Limits. Kund:innen sehen künftig sofort, ob ihre Überweisung erfolgreich war, und können eigene Sicherheitslimits setzen.

Damit fallen auch die bisherigen 100.000-€-Limits. Kund:innen sehen künftig sofort, ob ihre Überweisung erfolgreich war, und können eigene Sicherheitslimits setzen.
Neu ist außerdem die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee): Der angegebene Name wird mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abgeglichen. So sollen Fehlüberweisungen und Betrug reduziert werden. Kund:innen erhalten eine direkte Rückmeldung („Name stimmt überein / stimmt nicht überein / keine Prüfung möglich“), können aber in jedem Fall selbst entscheiden, ob sie die Überweisung freigeben.
Tipp: Immer den korrekten Empfängernamen von der Rechnung übernehmen oder QR-Codes nutzen, um Fehler zu vermeiden.
Quelle: WKO