Aktivpension ab 2027: Länger arbeiten soll sich auszahlen
Wer in Österreich nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters weiterarbeitet oder den Pensionsantritt aufschiebt, profitiert ab dem 1. Jänner 2027 von finanziellen Entlastungen. Das Modell der „Aktivpension“ setzt gezielte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anreize, damit sich freiwilliges Arbeiten im Alter finanziell deutlich mehr lohnt. Außerdem erleichtert die Aktivpension Betriebsübergaben.
Die Fakten zur Aktivpension
- Steuerlicher Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 € pro Jahr: Wer nach dem Regelpensionsalter erwerbstätig ist, erhält auf sein Erwerbseinkommen einen Freibetrag von bis zu 1.250 € pro Monat (maximal 15.000 € im Kalenderjahr), der steuerfrei bleibt.
- Entfall des eigenen Pensionsversicherungsbeitrags: Der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung (10,25 %) entfällt für Beschäftigte ab dem Regelpensionsalter vollständig. Dieser Beitrag wird aus Steuermitteln übernommen, während der Dienstgeberbeitrag erhalten bleibt. Bei Selbstständigen wird der Beitragssatz entsprechend um rund 45 % gesenkt.
- Volle Freiwilligkeit: Die Aktivpension ist kein Zwang zur Arbeit im Alter, sondern versteht sich als Bonus für Personen, die freiwillig dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben möchten.
Aktivpension erleichtert Betriebsübergaben

Der Generationswechsel im Betrieb ist für viele Selbstständige mit viel Aufwand verbunden. Da ist die Aktivpension eine gute Nachricht: „Für uns ist besonders wichtig, was das für Betriebsübergaben bedeutet“, sagt KommR Herbert Kraus, unser Referatsleiter Senior:innen. „Für Inhaber:innen eines Unternehmens wird es dadurch attraktiver, noch eine Zeit lang im Betrieb zu bleiben und die neuen Betriebsleiter:innen zu unterstützen – die bisherige Besteuerung war dafür eher ein Hindernis. Mit dem neuen Freibetrag wird genau diese Übergangsphase leichter, und das kommt am Ende auch den Betrieben und Arbeitsplätzen zugute.“
Welche Zielgruppen profitieren?
Die Regelungen der Aktivpension gelten sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige (nach GSVG, BSVG oder FSVG). Das Ministerium unterscheidet zwei Hauptgruppen, nämlich jene Personen, die den Pensionsantritt aufschieben möchten und die, die bereits Alterspension beziehen und dazuverdienen möchten.
Quelle und vertiefende Infos: Sozialministerium