Basispauschalierung 2026: Weniger Belege, mehr Luft für EPU und Kleinbetriebe

Wer selbstständig ist, kennt das: Am Jahresende stapeln sich die Belege, und die Buchhaltung frisst Zeit, die man lieber ins eigene Geschäft stecken würde. Genau hier hilft die Basispauschalierung — und 2026 wurde sie deutlich attraktiver.

Was ist die Basispauschalierung?

Die Basispauschalierung ermöglicht es Gewerbetreibenden und Selbstständigen, ihre Betriebsausgaben pauschal abzusetzen – ganz ohne aufwendigen Belegnachweis. Statt jede Ausgabe einzeln zu dokumentieren, wird einfach ein fixer Prozentsatz des Umsatzes als Betriebsausgabe anerkannt.

Was hat sich 2026 geändert?

Ab 2026 liegt die Umsatzgrenze bei 420.000 Euro (Vorjahresumsatz) — das sind um 100.000 Euro mehr als noch 2025. Gleichzeitig steigt der Pauschalsatz von 13,5 % auf 15 %, womit bis zu 63.000 Euro an Betriebsausgaben ohne Nachweis geltend gemacht werden können.

Auch bei der Vorsteuer gibt es eine Vereinfachung: Zusätzlich zur einkommensteuerlichen Pauschalierung ist eine Vorsteuerpauschalierung mit 1,8 % des Jahresnettoumsatzes möglich — ab 2026 bis zu 7.560 Euro.

Wer kann die Basispauschalierung nutzen?

Voraussetzungen sind: keine Buchführungspflicht (z. B. bei einer GmbH), keine freiwillig geführte doppelte Buchhaltung, und der Vorjahresumsatz darf 420.000 Euro nicht übersteigen.

Was ist zusätzlich absetzbar?

Die Pauschale deckt die meisten Betriebsausgaben ab, aber einige Posten können darüber hinaus in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden. Dazu zählen Ausgaben laut Wareneingangsbuch, Löhne und Lohnnebenkosten, Fremdleistungen, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, das Arbeitsplatzpauschale sowie 50 % der Kosten für ein Öffi-Ticket.

Einmal gewechselt — fünf Jahre dabei

Wer einmal die Basispauschalierung genutzt hat und dann zur normalen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wechselt, kann frühestens nach fünf Wirtschaftsjahren wieder zur Pauschalierung zurückkehren. Es lohnt sich also, die Entscheidung gut zu überlegen — am besten gemeinsam mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Mehr Infos

Die offiziellen Detailinfos gibt es direkt beim Unternehmensserviceportal: usp.gv.at – Basispauschalierung sowie bei der WKO.