Betriebshilfe für Unternehmer:innen – wichtige Unterstützung bei Krankheit und Mutterschaft

Unsere EPU-Referatsleiterin Martina Kerschbaumer informiert: Wer selbstständig ist, steht bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft oft vor einer großen Herausforderung. Was passiert mit dem Betrieb, wenn man selbst nicht arbeiten kann?

Genau hier greift die Betriebshilfe:

Anspruch haben Unternehmer:innen, die

Auch für Unternehmerinnen im Falle einer Schwangerschaft gibt es zwei Möglichkeiten:

„Gerade für Ein-Personen-Unternehmen ist die Betriebshilfe ein entscheidender Rückhalt – sie gibt Sicherheit und schützt vor existenziellen Sorgen“, betont Martina Kerschbaumer.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner:innen finden Sie hier:

Betriebshilfe

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SVS