Betriebshilfe für Unternehmer:innen – wichtige Unterstützung bei Krankheit und Mutterschaft
Unsere EPU-Referatsleiterin Martina Kerschbaumer informiert: Wer selbstständig ist, steht bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft oft vor einer großen Herausforderung. Was passiert mit dem Betrieb, wenn man selbst nicht arbeiten kann?

Genau hier greift die Betriebshilfe:
- Sie ermöglicht die Weiterführung des Unternehmens, wenn eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen vorliegt.
- Sie kann als Sachleistung (eine Ersatzkraft übernimmt die Arbeit) oder als Zuschuss zu den Kosten einer Betriebshelferin/eines Betriebshelfers gewährt werden.
Anspruch haben Unternehmer:innen, die
- bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVS) krankenversichert sind und
- Mitglied der Wirtschaftskammer sind.
Auch für Unternehmerinnen im Falle einer Schwangerschaft gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wochengeld, wenn eine Arbeitskraft regelmäßig mindestens 20 Stunden pro Woche im Betrieb unterstützt, oder
- Betriebshilfe, bei der eine Ersatzkraft die täglichen Arbeiten übernimmt.
„Gerade für Ein-Personen-Unternehmen ist die Betriebshilfe ein entscheidender Rückhalt – sie gibt Sicherheit und schützt vor existenziellen Sorgen“, betont Martina Kerschbaumer.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner:innen finden Sie hier: