Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfall: So unterstützt die AUVA Betriebe
Gerade für kleinere Betriebe kann ein längerer Krankenstand eine große Belastung sein. Deshalb gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung.

Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit, müssen Arbeitgeber:innen das Entgelt ihrer Mitarbeiter:innen weiterzahlen – auch wenn diese im Krankenstand sind.
Damit Unternehmen dadurch nicht finanziell übermäßig belastet werden, unterstützt die
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die Betriebe mit einem Zuschuss zur Entgeltfortzahlung.
Wer bekommt einen Zuschuss?
Ein Anspruch besteht, wenn:
- ein anerkannter Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt
- eine gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung besteht
- die Arbeitsunfähigkeit unfallbedingt ist
Die AUVA ersetzt einen Teil der tatsächlich weitergezahlten Entgeltkosten.
Warum ist das wichtig?
Die Regelung sorgt für Sicherheit auf beiden Seiten: Beschäftigte sind im Ernstfall abgesichert und Betriebe werden finanziell entlastet.
So funktioniert solidarische Unfallversicherung in der Praxis: Schutz für Arbeitnehmer:innen und faire Unterstützung für Unternehmen.
Zusätzliche Erstattung für besondere Personengruppen:
Für bestimmte Personengruppen gibt es eine besondere Regelung:
In diesen Fällen ersetzt die Versicherung nicht nur einen Teil der Entgeltfortzahlung, sondern die gesamte Differenz zwischen dem normalen Zuschuss und den tatsächlich entstandenen Lohnkosten – inklusive Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Das gilt bei Unfällen von:
- Personen im Zivil-, Präsenz- oder Ausbildungsdienst, wenn sie im Rahmen von Katastrophenschutz oder Katastrophenhilfe im Einsatz waren und danach nicht in ihr Dienstverhältnis zurückkehren können.
- Mitgliedern oder freiwilligen Helfer:innen einer Blaulichtorganisation, wenn der Unfall während einer Ausbildung, Übung oder eines Einsatzes passiert ist.
Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber:innen in solchen besonderen Fällen nicht auf Kosten sitzen bleiben.
Weitere Informationen und Details zur Antragstellung gibt es direkt bei der AUVA
Zusatzinfos: WKO