Home Office: Was Unternehmer:innen wissen sollten

Telearbeit bietet mehr Flexibilität – für Unternehmen wie für Beschäftigte. Wer klare Vereinbarungen trifft und steuerliche Vorteile nutzt, profitiert doppelt.

Flexibles Arbeiten außerhalb des Betriebs

Ob von zu Hause, aus einem Co-Working-Space oder aus der Wohnung naher Angehöriger – Telearbeit ermöglicht es Mitarbeiter:innen, regelmäßig außerhalb der Betriebsstätte zu arbeiten.
Wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in – diese kann auch elektronisch abgeschlossen werden.

Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Telearbeit, sie kann aber auch nicht einseitig angeordnet werden.

Arbeitsmittel & Kosten

In der Regel stellt der Betrieb die benötigten Arbeitsmittel wie Laptop, Handy oder Internetzugang zur Verfügung.
Wenn Mitarbeiter:innen eigene Geräte oder Anschlüsse nutzen, besteht Anspruch auf Kostenersatz – dieser kann auch pauschal abgegolten werden.

Steuerliche Vorteile

Arbeitgeber:innen können ihren Mitarbeiter:innen zur Abgeltung von Mehraufwendungen ein Telearbeitspauschale von bis zu 3 Euro pro Telearbeitstag (für maximal 100 Tage im Kalenderjahr) steuer- und beitragsfrei auszahlen.
Zusätzlich können Arbeitnehmer:innen Ausgaben für ergonomische Möbel und digitale Arbeitsmittel steuerlich geltend machen.


Fazit:
Telearbeit bietet mehr Flexibilität – für Unternehmen wie für Beschäftigte. Wer klare Vereinbarungen trifft und steuerliche Vorteile nutzt, profitiert doppelt.
👉 Alle Details und rechtlichen Infos finden Sie im neuen Telearbeits-Bereich des Unternehmensserviceportals (USP).