Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen
Wer investiert, kann Steuern sparen! Der Investitionsfreibetrag (IFB) ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern, zusätzlich zur normalen Abschreibung 10 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen – bei „grünen“ Investitionen sogar 15 %. Damit reduziert sich die Steuerlast direkt.

Wer heuer noch eine hohe Steuerzahlung erwartet, sollte überlegen, Investitionen vorzuziehen.
Achtung – Änderung geplant!
Die Bundesregierung plant, den IFB zwischen 1.11.2025 und 31.12.2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben. Wer darauf spekuliert, könnte steuerlich profitieren – allerdings ist die Gesetzesänderung noch nicht fix.
Voraussetzungen
- Gilt für alle Unternehmerinnen und Unternehmer mit betrieblichem Einkommen (Bilanzierer oder Einnahmen-Ausgaben-Rechner).
- Mindestnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes: 4 Jahre.
- Das Wirtschaftsgut muss im Inland genutzt werden.
Nicht begünstigt sind u. a.:
- gebrauchte oder geringwertige Wirtschaftsgüter,
- Anlagen für fossile Energien,
- spezielle Abschreibungen (außer E-Autos, Wärmepumpen, Biomassekessel u. Ä.),
- immaterielle Güter (außer in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit).
Obergrenze
- Pro Jahr: Investitionen bis 1 Mio. € begünstigt.
- Maximaler Freibetrag: 100.000 € (10 %) bzw. 150.000 € (15 %).
Beantragung
Der IFB kann nur im Jahr der Anschaffung direkt in der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung geltend gemacht werden.
Quelle: