Neue Regeln ab August 2026: Wann müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden?

Künstliche Intelligenz (KI) ist aus dem modernen Betriebsalltag nicht mehr wegzudenken. Egal ob Texte, Bilder oder smarte Chatbots – die Tools sparen Zeit und unterstützen bei der Arbeit. Doch ab dem 2. August 2026 greifen neue Vorschriften der EU-KI-Verordnung (AI Act). Für Unternehmen heißt das: In bestimmten Fällen wird eine Kennzeichnung zur Pflicht. Wir zeigen auf einen Blick, worauf man achten muss.

Die gute Nachricht vorweg: KI-Tools bleiben weiterhin uneingeschränkt erlaubt! Es geht lediglich darum, Transparenz zu schaffen, wenn Kund:innen mit einer KI interagieren oder Inhalte täuschend echt wirken.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Wann MUSS gekennzeichnet werden?

In folgenden drei Szenarien ist eine Kennzeichnung oder Information gesetzlich vorgeschrieben:

  1. Direkter Kundenkontakt (Chatbots & Sprachassistenten): Nutzt du auf deiner Website einen automatisierten Chatbot oder einen KI-Sprachassistenten im Kundenservice? Dann müssen Kunden direkt darüber informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren (z. B. durch einen kurzen Hinweis beim Start des Chats).
  2. „Täuschend echte“ Bilder, Videos & Audio (Deepfakes): Erstellst du fotorealistische Bilder (z. B. ein fiktives Teambild auf einer Baustelle, das aussieht wie ein echtes Foto) oder Stimmenimitationen, muss dies deutlich und maschinenlesbar (z. B. in den Metadaten) als KI-generiert ausgewiesen werden.
  3. Ungeprüfte Texte zu öffentlichen Themen: Texte zu gesellschaftlichen oder politischen Themen sowie Nachrichten, die vollautomatisch und ohne menschliche Überprüfung veröffentlicht werden, müssen gekennzeichnet sein.

Wann ist KEINE Kennzeichnung nötig?

💡 Praxis-Tipps für den Betrieb

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich

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