Neue Regeln ab August 2026: Wann müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden?
Künstliche Intelligenz (KI) ist aus dem modernen Betriebsalltag nicht mehr wegzudenken. Egal ob Texte, Bilder oder smarte Chatbots – die Tools sparen Zeit und unterstützen bei der Arbeit. Doch ab dem 2. August 2026 greifen neue Vorschriften der EU-KI-Verordnung (AI Act). Für Unternehmen heißt das: In bestimmten Fällen wird eine Kennzeichnung zur Pflicht. Wir zeigen auf einen Blick, worauf man achten muss.

Die gute Nachricht vorweg: KI-Tools bleiben weiterhin uneingeschränkt erlaubt! Es geht lediglich darum, Transparenz zu schaffen, wenn Kund:innen mit einer KI interagieren oder Inhalte täuschend echt wirken.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Stichtag: Die neuen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten ab dem 2. August 2026.
- Keine pauschale Pflicht: Nicht alles, was mit KI erstellt wird, muss automatisch gekennzeichnet werden.
- Der Mensch macht den Unterschied: Wenn ein Mitarbeiter einen KI-Inhalt vorab prüft und dafür die Verantwortung übernimmt, entfällt die Pflicht in den meisten Fällen.
Wann MUSS gekennzeichnet werden?
In folgenden drei Szenarien ist eine Kennzeichnung oder Information gesetzlich vorgeschrieben:
- Direkter Kundenkontakt (Chatbots & Sprachassistenten): Nutzt du auf deiner Website einen automatisierten Chatbot oder einen KI-Sprachassistenten im Kundenservice? Dann müssen Kunden direkt darüber informiert werden, dass sie mit einer KI kommunizieren (z. B. durch einen kurzen Hinweis beim Start des Chats).
- „Täuschend echte“ Bilder, Videos & Audio (Deepfakes): Erstellst du fotorealistische Bilder (z. B. ein fiktives Teambild auf einer Baustelle, das aussieht wie ein echtes Foto) oder Stimmenimitationen, muss dies deutlich und maschinenlesbar (z. B. in den Metadaten) als KI-generiert ausgewiesen werden.
- Ungeprüfte Texte zu öffentlichen Themen: Texte zu gesellschaftlichen oder politischen Themen sowie Nachrichten, die vollautomatisch und ohne menschliche Überprüfung veröffentlicht werden, müssen gekennzeichnet sein.
Wann ist KEINE Kennzeichnung nötig?
- Interne Nutzung & Entwürfe: Interne Arbeitsunterlagen, reine Angebotstexte oder Brainstormings brauchen keinen Hinweis.
- Menschliche Prüfung (Der Praxis-Normalfall): Wenn du einen Text mit ChatGPT oder einem anderen Tool vorschreiben lässt, diesen danach aber liest, korrigierst und freigibst, ist keine Kennzeichnung Pflicht. Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Menschen.
- Offensichtliche Grafiken: Strukturierte Illustrationen, Comic-Stile oder Symbolbilder, die ohnehin nicht wie ein echtes Foto wirken, sind kennzeichnungsfrei.
💡 Praxis-Tipps für den Betrieb
- Zuständigkeiten festlegen: Bestimmen Sie im Team, wer KI-generierte Inhalte (wie Social-Media-Beiträge oder Webtexte) vor der Veröffentlichung gegenliest und freigibt. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
- Im Zweifel freiwillig kennzeichnen: Da Begriffe wie „täuschend echt“ rechtlich oft Auslegungssache sind, stärkt ein freiwilliger Hinweis das Kundenvertrauen. Ein kurzer Satz reicht völlig aus, zum Beispiel:„Dieses Bild/Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.“
- Mitarbeiter informieren: Eine kurze Einweisung oder ein einfaches Infoblatt für das Team sorgt dafür, dass alle im Betrieb wissen, wie mit den Tools umzugehen ist.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
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