Neuerungen 2026: Das ändert sich für Unternehmen
15 Warengruppen-Regelung, Steuerliche Änderungen, Hitzeschutzverordnung, Vergaberechts-Reform: Finden Sie hier alle Updates für EPU und KMU zusammengefasst!

Neuerungen für Einpersonenunternehmen
- Basispauschalierung in der Umsatzsteuer: 1,8% vom Jahresnettoumsatz bis zu € 7.560
- Basispauschalierung in der Einkommensteuer: Erhöhung der Umsatzgrenze auf € 420.000
- Zentrale Absetzbeträge wie der Pensionistenabsetzbetrag werden erhöht
Alle Details finden Sie im Factsheet der WKO auf einem Blick und auf der Seite der WKO
Neuerungen für Unternehmen generell
- Registrierkassenbestimmungen: Die Umsatzgrenze für die Kalte-Hände-Regelung (Umsätze im Freien etc.) soll von 30.000 Euro auf 45.000 Euro mit 1. Jänner 2026 angehoben werden. Ab 1. Oktober 2026 muss man auch nicht mehr automatisch jeden Beleg ausdrucken; es reicht auch, wenn der Kunde einen QR-Code am Bildschirm ausliest. Auf Verlangen muss man aber den ausgedruckten Beleg vorweisen können.
Die 15-Warengruppen-Regelung gilt nun dauerhaft: Für kleine Händler ohne Scannerkasse und ohne Warenwirtschaftssystem wurde bei Einführung der Registrierkassenpflicht eine befristete Erleichterung geschaffen. So dürfen anstelle der detaillierten Angabe des verkauften Artikels Sammelbegriffe wie „Obst“, „Getränke“ oder „Backwaren“ angedruckt werden. Das gesamte Sortiment musste im Vorfeld in bis zu 15 Produktgruppen aufgeteilt werden, die dann auch in einfacheren Kassensystemen hinterlegt werden können. Diese Erleichterung war ursprünglich bis Ende 2025 vorgesehen und wird nun ins Dauerrecht überführt. Hier finden Sie weitere Details. - Einkommensteuertarif: Auch 2026 sorgt die Abschaffung der kalten Progression dafür, dass die Inflation nicht mehr zu höheren Steuern führt. Mehr dazu auf der Seite der KMB Steuerberatung.
- Statt der Bildungskarenz: Hier finden Sie alle Infos zur Weiterbildungszeit vom AMS, die man ab Juni 2026 beantragen kann.
- Neue Kündigungsregeln für freie Dienstnehmer:innen treten ab 1.1.2026 in Kraft: Ein unbefristetes freies Dienstverhältnis kann jetzt von jedem Vertragsteil durch Kündigung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats gelöst werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, wie das Sozialministerium informiert.
- Neu ist auch eine verbindliche Vorgabe für den Hitzeschutz. Ziel ist, dass Arbeitnehmer:innen im Freien umfassender vor den gesundheitlichen Auswirkungen von extremer Hitze und UV-Strahlung im Kontext des Klimawandels geschützt werden.
- Für 2026 gilt ein Kontingent von 5.500 Saisonarbeitskräften im Tourismus. Zusätzlich gibt es ein Sonderkontingent von 2.500 Plätzen für Staatsangehörige aus Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.