Neues Vergaberecht: Mehr Transparenz und einfachere Verfahren

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Februar 2026 ist eine Novelle zum Vergaberecht beschlossen worden. Ziel der Änderungen ist es, öffentliche Vergabeverfahren transparenter, digitaler und rechtssicherer zu gestalten. Gleichzeitig sollen Unternehmen – insbesondere kleinere Betriebe – leichter an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können.

Ein wichtiger Punkt der Reform ist die Anhebung der Schwellenwerte bei Direktvergaben im Unterschwellenbereich. Dadurch können Aufträge in vielen Fällen schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand vergeben werden.

Die neuen Regelungen treten gestaffelt in Kraft:

Digitalisierung und europäische Standards
Künftig werden Bekanntmachungen von Vergabeverfahren europaweit über elektronische Standardformulare (eForms) veröffentlicht. Die österreichischen Vergaberegeln werden an dieses System angepasst. Dadurch sollen doppelte Meldungen entfallen und die Daten besser vergleichbar sein.

Die technischen Prüfregeln der eForms gelten künftig auch für nationale Veröffentlichungen. Gleichzeitig bleibt die Open-Data-Meldung öffentlicher Aufträge weiterhin bestehen.

Mehr Transparenz und nachhaltige Beschaffung
Die Novelle stärkt außerdem die strategische öffentliche Beschaffung. Öffentliche Auftraggeber müssen künftig verstärkt angeben, ob nachhaltige, soziale oder innovative Kriterien berücksichtigt werden.

Darüber hinaus wird der Bereich der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette geregelt: Für entsprechende Vergabeverfahren werden klare Zahlungsfristen festgelegt.

Auch die Barrierefreiheit wird stärker verankert. Für mehr Leistungen gilt künftig die Verpflichtung, barrierefreie Lösungen zu berücksichtigen.

Klarere Regeln bei Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen werden rechtlich stärker präzisiert. Sie gelten künftig ausdrücklich als Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Vor ihrem Abschluss gilt eine Stillhaltefrist, und die vereinbarten Bedingungen sind für beide Seiten verbindlich. Gleichzeitig wird klar festgelegt, dass aus einer Rahmenvereinbarung keine automatische Abnahmeverpflichtung entsteht. Abrufe aus der Vereinbarung werden rechtlich vom Abschluss der Vereinbarung getrennt.

Anpassungen beim Rechtsschutz
Auch der vergabespezifische Rechtsschutz wird reformiert. Das Gebührensystem wird vereinfacht, und die Gebühren orientieren sich künftig klar am geschätzten Auftragswert. Zusätzlich werden Informationspflichten gegenüber Gerichten sowie Transparenzregeln erweitert.

Ziel: schnellere Verfahren und bessere Beteiligung
Insgesamt soll die Reform dazu beitragen, Vergabeverfahren effizienter, digitaler und transparenter zu gestalten. Gleichzeitig sollen Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Betriebe – leichter Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.

Quelle: USP – Unternehmensserviceportal