ORF-Beitrag: Darauf müssen Betriebe achten
Oft ist nicht ganz klar, wie man als Unternehmer/Unternehmerin die ORF-Haushaltsabgabe korrekt entrichtet. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Grundlagen.

Grundsätzlich gilt: Die Pflicht zum ORF-Beitrag für Unternehmen ist 1:1 an die Kommunalsteuerpflicht des Vorjahres gekoppelt. Die Kommunalsteuer hat eine monatliche Freigrenze von 1.460 Euro. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Lohnsumme.
Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind nicht kommunalsteuerpflichtig und müssen daher keinen ORF-Beitrag für den Betrieb zahlen. Sie werden nur als Privatpersonen erfasst.
Haben Unternehmer Betrieb und Hauptwohnsitz an derselben Adresse, muss der ORF-Beitrag nur für den Betrieb bezahlt werden. Als Privatperson fällt in diesem Fall kein zusätzlicher ORF-Beitrag an.
Wichtig:
Diese Regel gilt nicht automatisch. Betroffene Unternehmer müssen aktiv werden und eine Meldung bei der OBS machen. Dafür gibt es das Formular „Ausnahmen der ORF-Beitragspflicht im betrieblichen Bereich“. Die Übermittlung des Antrags inklusive Unterlagen kann per E-Mail an ausnahmen@orf.beitrag.at erfolgen.
Dabei ist entscheidend:
- Betrieb und Wohnsitz müssen exakt dieselbe Adresse haben
- Schon kleine Zusätze (z. B. Türnummern oder Abweichungen) können dazu führen, dass die Ausnahme nicht anerkannt wird
- Korrekturen der Adresse sind nur über die Meldebehörde möglich, nicht bei der OBS selbst
Bei mehreren Betriebsstandorten werden unabhängig von der Branche die jeweiligen Arbeitslöhne zusammengerechnet und die Berechnung des ORF-Beitrags erfolgt unter Zugrundelegung der gesamten Lohnsumme des Unternehmens, die Abwicklung erfolgt zukünftig automatisiert.
Hier könnte man, um „Doppelzahlung“ zu vermeiden, überlegen, sollte eine OBS-Beitragspflicht für mehrere Firmen unter demselben Eigentümer vorliegen, um Zusammenziehung der Kommunalsteuer aller betroffenen Firmen unter einer Beitragsnummer in Kulanz zu ersuchen. Eine solche Anfrage müsste schriftlich an kam@orf.beitrag.at erfolgen.