Reparaturbonus ist jetzt Geräte-Retter-Prämie
Die Geräte-Retter-Prämie fördert als Nachfolgemodell des Reparaturbonus die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten. Ab 12. Jänner kann die Prämie beantragt werden!

Ziel der Prämie ist es, Ressourcen und Energie zu sparen, weniger Elektroschrott zu erzeugen und die Lebensdauer von Geräten zu verlängern – ganz im Sinne von Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Wer kann die Prämie nutzen?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können die Förderung beantragen. Die Geräte müssen sich im Eigentum der Antragsteller*innen befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Reparatur, Wartung oder ein Kostenvoranschlag für Elektro- und Elektronikgeräte, z. B.:
- Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Kaffeemaschine
- Laptops, Fernseher oder Hi-Fi-Anlagen
- Werkzeuge oder Gesundheitsgeräte wie Blutdruckmessgeräte
Wichtig: Nicht alle Geräte sind förderfähig – klicken Sie hier für die genaue Liste.
Wie funktioniert die Prämie?
- Online-Bon beantragen: Ab dem 12. Jänner 2026 können Privatpersonen einen Förderungsschein (Bon) auf geräte-retter-prämie.at erstellen.
- Bon einlösen: Der Bon muss innerhalb von 3 Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.
- Reparatur durchführen: Die Reparatur oder Wartung wird vollständig bezahlt – die Förderung wird danach direkt auf das Konto überwiesen.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Bon übernimmt der Staat 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 130 Euro für Reparatur, Service oder Wartung bzw. bis zu 30 Euro für einen Kostenvoranschlag.