Schwellenwerte-Verordnung: Das sind die Neuerungen

Höhere Schwellenwerte bei Direktvergaben: Mehr Spielraum für öffentliche Aufträge.

Im Baubereich bleibt wie gehabt die Direktvergabe an mindestens drei Unternehmen bis zu 1 Mio. Euro zulässig – ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung.

Diese neuen Werte gelten bis 31. März 2026. Bis dahin ist eine größere Reform des Bundesvergaberechts geplant.

Warum ist das wichtig?
Direktvergaben sparen Zeit und Bürokratie – gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das eine echte Chance, rascher an öffentliche Aufträge zu kommen.

EU-Schwellenwerte weiterhin gültig
Unverändert bleiben die EU-weiten Schwellenwerte im Oberschwellenbereich, z. B.:

Diese EU-Schwellenwerte gelten bis 31.12.2025. Eine neue Anpassung durch die EU erfolgt mit 1.1.2026.

Hier finden Sie die vollständige Schwellenwerteverordnung.

Quelle: WKO