Steuertipps zum Jahresende – jetzt Chancen nutzen!
Das Jahresende ist die perfekte Zeit, um einen kurzen Blick auf die eigene steuerliche Situation zu werfen. Wer jetzt noch aktiv wird, kann bares Geld sparen und entspannt ins neue Jahr starten.

Hier ein Überblick über einige wichtige Steuertipps:
1. Gewinnfreibetrag nutzen
Selbstständige können 2025 bis zu 15 % des Gewinns (höchstens aber bis zu einem Gewinn in Höhe von € 33.000) steuerfrei geltend machen – auch ohne Investition. Wer mehr investiert, kann zusätzliche Freibeträge lukrieren – insgesamt bis zu € 46.400. Wichtig: Für den investitionsbedingten Teil müssen tatsächlich neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.
2. Geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen
Investitionen bis € 1.000 (netto) können noch heuer vollständig abgeschrieben werden. Wer ohnehin 2026 Anschaffungen plant, sollte also überlegen, sie vorzuziehen.
3. Halbjahresabschreibung sichern
Wer neue Wirtschaftsgüter bis 31.12.2025 in Betrieb nimmt, kann noch eine Halbjahres-AfA geltend machen – das reduziert sofort die Steuerlast.
4. Beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden
Für Gebäude, die seit Mitte 2020 angeschafft oder errichtet wurden, gilt eine höhere Abschreibung im ersten und zweiten Jahr – das entlastet die Liquidität spürbar.
5. Investitionsfreibetrag (IFB)
Für bestimmte Anschaffungen gibt’s zusätzlich zur AfA einen Investitionsfreibetrag von 10 % bzw. 15 % (Öko-IFB). Seit 1. November gilt die bis Dezember 2026 befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages von 10% auf 20% und des Öko-IFB von 15% auf 22%.
6. Gewinnverlagerung & Steuerstundung
Bilanzierende Unternehmen können durch kluge Planung Gewinne ins nächste Jahr verschieben – das bringt einen Zinsvorteil durch Steuerstundung.
7. Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Progression glätten
Wer nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip rechnet, kann durch gezielte Zahlungen vor oder nach dem Jahreswechsel das Einkommen steuern.
8. Forschungsprämie
Für betriebliche Forschung kann eine Prämie in der Höhe von 14 % der Aufwendungen geltend gemacht werden.
9. Arbeitnehmerveranlagung 2020
Achtung Frist! Nur noch bis 31. Dezember 2025 kann die Veranlagung für 2020 eingereicht werden.
10. Mitarbeiterprämie
Für 2025 sind € 1.000 pro Mitarbeiter:in steuerfrei möglich – allerdings nur lohnsteuerfrei, nicht sozialversicherungsfrei.
11. Registrierkasse
Zum Jahresende nicht vergessen: signierten Jahresbeleg drucken, prüfen und aufbewahren. Die Überprüfung muss spätestens bis 15. Februar 2026 erfolgen.
Quelle und Details: KMB Steuerberatung