Urlaub für Mitarbeiter:innen – was Unternehmer:innen wissen müssen
Wer Mitarbeiter:innen beschäftigt, sollte die wichtigsten Urlaubsregeln kennen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick!

Wie viel Urlaub steht meinen Mitarbeiter:innen zu?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer:innen Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr (25 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche). Nach mehr als 25 Dienstjahren im selben Unternehmen erhöht sich der Anspruch auf 6 Wochen (30 Arbeitstage).
Wann entsteht der Anspruch?
Im ersten Arbeitsjahr wächst der Urlaubsanspruch in den ersten sechs Monaten anteilsmäßig an. Nach sechs Monaten besteht er in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr gilt: Der volle Urlaub steht ab dem ersten Tag des neuen Arbeitsjahres zu.
Wer legt den Urlaub fest?
Urlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in — unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse. Einseitig festlegen kann die/der Arbeitnehmer:in nur den persönlichen Feiertag.
Nicht verbrauchter Urlaub
Resturlaub verfällt nicht automatisch — er wird auf das nächste Urlaubsjahr übertragen. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ende des Urlaubsjahres.
Krank im Urlaub
Erkrankt eine/ein Mitarbeiter:in während des Urlaubs für mehr als drei Kalendertage, werden diese Krankenstandstage nicht vom Urlaub abgezogen — vorausgesetzt, die Krankheit wurde nicht selbst verschuldet. Der/die Arbeitgeber:in muss unverzüglich informiert werden, am ersten Tag zurück im Betrieb ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Wichtig: Urlaub darf während eines aufrechten Dienstverhältnisses nicht gegen Geld abgegolten werden.
Quelle und weiterführende Infos: Unternehmensservice Portal