Weniger Bürokratie: Digitale Belege bringen Erleichterung
Das Ende 2025 beschlossene Abgabenänderungsgesetz bringt spürbare Erleichterungen für Unternehmen – vor allem beim Einsatz von Registrierkassen.

Weniger Papier: Belege werden digital
Ab 1. Oktober 2026 wird es deutlich einfacher: Belege können direkt digital angezeigt werden (z. B. am Bildschirm der Kassa). Die Kund:innen können den Beleg einfach per QR-Code scannen oder abfotografieren – somit ist ein Ausdruck auf Papier nicht mehr zwingend notwendig.
Wichtig:
Wer möchte, kann weiterhin einen Papierbeleg verlangen. Auch die Zustellung per E-Mail /App bleibt wie bisher möglich.
Mehr Spielraum für kleine Betriebe
Schon seit 1. Jänner 2026 gilt eine wichtige Erleichterung: Die Umsatzgrenze für die sogenannte „Kalte-Hände-Regelung“ wurde von 30.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht. Das gilt beispielsweise für Märkte oder mobile Verkaufsstände, also Umsätze im Freien.
- Keine Registrierkasse notwendig
- Keine Einzelaufzeichnungspflicht
- Keine Belegausstellungspflicht
Quelle: Unternehmensservice Portal: Digitaler Beleg statt Kassenzettel