Wirtschaftsverband NÖ: Starke Stimme für unsere Unternehmer:innen und Pensionist:innen!
Am 14. Juli waren unser Präsident Thomas Schaden, der Referatsleiter für Senior:innen Herbert Kraus und Landesgeschäftsführer Gerd Böhm zu Gast bei Bundesministerin Korinna Schumann. Ihr klarer Auftrag im Gepäck: Eine gerechte Pensionserhöhung und die längst fällige soziale Absicherung für unsere KMUs und EPUs!

v.l.n.r.: SWV NÖ-Referatsleiter Senior:innen, KommR Herbert Kraus, Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Korinna Schumann, SWV NÖ-Präsident KommR Thomas Schaden und SWV NÖ-Landesgeschäftsführer Mag. Gerd Böhm
„99,7 % der Betriebe in Österreich sind Einpersonenunternehmen und kleine und mittlere Betriebe – sie sind es die unsere Wirtschaft tragen. Soziale Gerechtigkeit müssen wir uns einfach leisten können“, ist Thomas Schaden überzeugt. Besonders bei den Pensionserhöhungen braucht es ein sozial gerechtes Modell, sagt Herbert Kraus: „Die Pensionen von Selbstständigen sind ohnehin schon niedriger als bei ASVG-Versicherten, deswegen ist es umso wichtiger, dass die Pensionserhöhungen so ausfallen, dass die Arm-Reich-Schere nicht noch größer wird.“ Deswegen schlägt er vor, dass die jährliche Pensionserhöhung als gleicher Betrag für alle ausbezahlt wird.
Zusammenfassend sind hier die zentralen Punkte des Forderungskatalogs zur sozialen Absicherung für Selbstständige, der an Ministerin Schumann übergeben wurde:
Schluss mit dem 20 % Selbstbehalt! Unternehmer:innen und Gewerbepensionist:innen zahlen bei jedem Arztbesuch und im Krankenhaus drauf. Dieser Selbstbehalt muss umgehend und ersatzlos gestrichen werden!
Rascher Schutz bei Krankheit ab dem 4. Tag! Bisher gibt es die Unterstützungsleistung für Selbstständige erst ab dem 43. Tag. Wer krank ist, braucht sofort Hilfe – wir fordern Krankengeld ab dem 4. Tag der Erwerbsunfähigkeit, ohne Wenn und Aber!
Weg mit der Bürokratiefalle im Krankenstand! Wer krank ist, braucht Ruhe und keine Zettelwirtschaft. Selbstständige müssen nämlich alle zwei Wochen eine Krankmeldung bringen, um das ohnehin zu niedrige Krankengeld (aktuell nur ca. 1.200 € im Monat – das liegt unter der Armutsgrenze!) nicht zu verlieren. Das ist untragbar. Genauso wie der Fakt, dass Unternehmer:innen das Krankengeld nur 20 Wochen bekommen – und nicht wie ASVG-Versicherte 52 Wochen durchgehend.
Ein weiteres Thema, das intensiv besprochen wurde, ist die Weiterentwicklung der Lehrlingsausbildung und die Lehre mit Matura.